Einsatz: 005 / 2018

Hilfeleistung: Sturmeinsätze

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Einsatz-Nr.: 005 / 2018
Datum: 18.01.2018
Uhrzeit: 12:42 Uhr
Ort: Fernwald
Einsatzart: Hilfeleistung
Einsatzstichwort: Sturmeinsätze
Einsatzkräfte: 28 Personen
Einsatzfahrzeuge:

Annerod

Fernwald 2-64 (GW-L)
Fernwald 2-19 (MTW)
Fernwald 2-46 (HLF20)

Steinbach

Fernwald 1-68 (GW-L2)
Fernwald 1-46 (HLF20)

Sonstige

Gemeinde Fernwald

Einsatzbericht:

Worauf die Wetterdienste seit Tagen schon hingewiesen hatten, trat heute ein. Das stürmische Tiefdruckgebiet mit dem Namen „Friederike“ zog über den Landkreis Gießen und somit über Fernwald hinweg.

Um 12.42 Uhr wurde die Technische Einsatzleitung „TEL Fernwald“ im Feuerwehrhaus Annerod eingerichtet. Von hier wurden alle Einsätze für den Bereich Fernwald koordiniert, die über die Zentrale Leitstelle des Landkreises Gießen gemeldet wurden.

Im Laufe des Tages bis ca.18:00 Uhr wurden innerhalb Fernwalds 14 Einsatzstellen abgearbeitet.

Die beiden Ortsteilwehren Annerod und Steinbach wurden über die TEL in die Einsätze eingebunden. Die Einsatzstellen wurden teils zusammen abgearbeitet. Allen Helfern ein dickes “DANKESCHÖN” für die Hilfe.

Auszug der Einsätze.

  • Annerod Hausener Straße
  • Annerod Siemensstraße
  • B49 > Gießen
  • K157 Schützenhaus/B49
  • K157 Annerod > Steinbach
  • B49 > Ganseburg
  • K156 im Albachtal > B457
  • B457 im Bereich der Auf- und Abfahrt zur BAB5
  • Steinbach (Durch die Feuerwehr Steinbach erledigt)
  • ……

Alle Einsätze waren sturmbedingt aufgetreten. Personenschäden gab es in Fernwald nicht.

Da sich der Orkan inzwischen über dem Landkreis Gießen verzogen hatte, konnte die Einsatzbereitschaft aufgehoben werden.

Mit diesem Bericht wurden die Einsatznummern 005-016 beschrieben und abgedeckt.

#fffernwald #ffsteinbach #ffannerod #sturm #friederike

!!!Achten Sie auch in den kommenden Tagen auf lose Gegenstände die noch herunterfallen und sie schädigen können, da sie vom Orkan gelöst oder abgerissen wurden. Besonders in Waldgebieten muss auf Windbruch geachtet werden, betreten Sie diese Gebiete erst nach Freigabe durch die zuständige Behörde!!!